Anwerbeabkommen mit der Türkei (1961)

Am 30. Oktober 1961 wurde das Anwerbeabkommen zwischen der BRD und der Türkei beschlossen. Knapp 870.000 Menschen kamen bis zur Aufhebung des Abkommens 1973 aus der Türkei nach Deutschland. Die migrantische(n) Lebensrealität(en) gestalteten sich als herausfordernd. Die meist jüngeren Migrant*innen wurden in schlecht ausgestattete Sammelunterkünfte untergebracht, mussten sich gegen extrem ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Rassismen sowie institutionelle Diskriminierung behaupten. Die Anwerbeabkommen der BRD markiernen, ähnlich wie die Vertragsarbeit in der DDR, den Anfang eines gesellschaftlichen Wandels, der Deutschland für immer verändern würde.

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https://www.bpb.de/themen/migration-integration/anwerbeabkommen/