Staatsbürgerschaftsreform

Mit der Jahrtausendwende wird in Deutschland das Staatsbürgerschaftsrecht grundlegend geändert. Bis dahin bestimmte das aus dem Jahr 1913 stammende »Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz« nach dem Grundsatz des ›ius sanguinis‹, dem sogenannten ›Recht des Blutes‹, das Deutschsein. Deutsch konnte nur sein, wer ›deutsches Blut‹ in sich trug. Die rot-grüne Bundesregierung erkannte 1998 erstmalig an, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist. Das bis dahin geltende und ›eingefleischte‹ ›Blutsrecht‹ sollte bei der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts um das Geburtsortprinzip beziehungsweise Territorialprinzip, dem ›ius soli‹, ergänzt werden. Der Bruch mit dem Abstammungsprinzip rüttelte an dem Selbstverständnis der Nation (vgl. El-Tayeb 2016: 152 f; Rommelspacher 1999).

El-Tayeb, Fatima (2016): Undeutsch. Die Konstruktion des Anderen in der postmigrantischen Gesellschaft. Bielefeld: transcript.

Rommelspacher, Birgit (1999): Der Kampf um die symbolische Ordnung. In: taz. am Wochenende, 6. Februar 1999. Unter: https://taz.de/Der-Kampf-um-die-symbolische-Ordnung/!1303207/ (letzter Aufruf: 26.07.20222)