Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

1999 wurde das im Staatsangehörigkeitsrecht reformiert. Das zuvor festgelegte Abstammungsprinzip wurde um das sogenannte Territorialprinzip erweitert, wonach die Staatsangehörigkeit (unter bestimmten Vorraussetzungen) auch durch die Geburt auf deutschem Boden erworben werden kann:

„3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil

  1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
  2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.“
§ 4 StAG

Volltext
https://www.gesetze-im-internet.de/stag/BJNR005830913.html [11.03.2024]