Kopftuchurteil III – Bundesverfassungsgerichtsurteil 2020 (Justiz)

Die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin war Gegenstand des Bundesverfassungsgerichtsurteils (Beschluss vom 14.01.2020, Az. 2 BvR 1333/17). Das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten im juristischen Vorbereitungsdienst ein Kopftuch zu tragen, wurde somit bestätigt. Begründet wird diese Entscheidung des Gesetzgebers, dass sich im Referendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, sei aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar, dennoch sei dieser Eingriff gerechtfertigt, weil der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie der Religionsfreiheit Dritter gewahrt werden muss.

Quelle

Bundesverfassungsgericht (27.02.2020): Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen. Pressemitteilung Nr. 13/2020. online zu finden unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-013.htm (zuletzt aufgerufen am 01.07.2023)