„Basu vs. Germany“ zu Racial Profiling vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (2022)

Beim Fall „Basu gegen Deutschland“ hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung des Artikel 14 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgestellt. Hier wurde ein Fall vor dem Europäischen Gerichtshof behandelt, der sich bereits 2012 ereignete. Biplab Basu wurde gemeinsam mit seiner Tochter im Zug von zwei Polizeibeamten nach §23 Abs.1 Nr.3 Bundespolizeigesetz kontrolliert. Nach Aussage des Klägers handelte es sich um einen klassischen Fall von Racial Profiling, da sie aufgrund ihrer Hautfarbe als Einzige kontrolliert wurden. Der Aktivist und Mitbegründer von KOP Berlin (Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt Berlin) kämpfte für die Anerkennung der ihm von der Polizei zugefügten Diskriminierung und erhielt 10 Jahre später Recht zugesprochen.

Quelle

Barskanmaz, Cengiz: Ein Sieg gegen Racial Profiling?: Der Fall Basu v. Germany vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, VerfBlog, 2022/10/21, https://verfassungsblog.de/ein-sieg-gegen-racial-profiling/, DOI: 10.17176/20221021-192059-0.

Weiterführende Beiträge

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Online zu finden unter: KOP Berlin – Pressemitteilung der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt zum Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall Basu v. Germany (Racial Profiling) (kop-berlin.de)