Asylpakete I und II

In den Jahren 2015 und 2016 versucht die Bundesregierung mit einer verstärkten Asylregulierung den Entwicklungen des langen Sommers der Migration entgegenzuwirken. Die beschlossenen „Asylpakete I und II” führen zu Asylverfahrensbeschleunigungen, Familiennachzugsbeschränkungen und ermöglichen den „Abbau von Abschiebungshindernissen”. Die Gesetzespakete werden von zahlreichen Wohlfahrts- und Fachverbänden, Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen kritisiert.