Asylkompromiss

Am 26. Mai 1993 beschließt der Deutsche Bundestag den sogenannten „Asylkompromiss”. Artikel 16 des Grundgesetzes wird geändert. Wer über einen sogenannten sicheren Drittstaat nach Deutschland einreist, soll sich nicht mehr auf das Asylgrundrecht berufen können. Die Gesetzesänderung gilt als eine der folgenreichsten Regulierungen in der deutschen Flucht- und Asylpolitik und wird als „De-facto-Abschaffung des Asylrechts“ rezipiert  (vgl. Deutschlandfunk Kultur 2013).

Deutschlandfunk Kultur (2013): Die De-facto-Abschaffung des Asylrechts. In: Deutschlandfunk Kultur, 26. Mai 2013. Unter: https://www.deutsch-landfunkkultur.de/die-de-facto-abschaffung-des-asylrechts-102.html