Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG

Die Verabschiedung der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG der Europäischen Union im Jahr 2000 gilt als Grundlage für die nationalen Antidiskriminierungsgesetze. In Deutschland wird das nationale Antidiskriminierungsgesetz als Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bezeichnet und existiert seit 2006.

Quelle

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (2000): Richtlinie 2000/43/EG des Raten vom 29.06. 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft. online zu finden unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2000:180:0022:0026:de:PDF (zuletzt aufgerufne am 01.07.2023)